Sprachauswahl

DE

Analyse der Altenpflegeausbildung nach Altenpflegegesetz des Bundes und Landesrecht Brandenburg und Entwicklung eines Curriculums für die Nachqualifizierung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern

Ziel des Projektes ist es, die nach altem Landesrecht Brandenburg ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der ambulanten Haus-Krankenpflege nachzuqualifizieren, damit sie Behandlungspflegen nach SGB V ausführen dürfen und eine Anerkennung als „qualifizierte Pflegefachkraft“ nach § 32a SGB XI seitens der Kranken– und Pflegekassen erhalten und damit den nach dem Bundesaltenpflegegesetz ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpflegern gleichgestellt werden können.


Arbeitsschritte

1. Vergleichende Analyse der theoretischen und praktischen Ausbildung nach dem Bundesaltenpflegegesetz und brandenburgischem Landesrecht ab 1993
2. Entwurf des Curriculums für die Nachqualifizierung von AltenpflegerInnen
3. Beratung des Entwurfs des Curriculums mit Praxisvertretern
4. Fertigstellung der Empfehlungen

Kontakt: Dr. Marianne Heinemann-Knoch, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.